I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Bankett-, Konferenz-, oder Saalräumen, Hotelzimmern einschließlich der hierzu gehörigen Nebenflächen, sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen, Lieferungen und Forderungen durch den
Gasthof Angerkrug, vertreten durch Saskia Blume, an den Kunden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der jeweilige Vertragspartner des Gasthof Angerkrug.
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines entsprechenden Antrages des Kunden durch
den Gasthof Angerkrug zustande. Wird der Vertrag in Vollmacht eines Dritten abgeschlossen, so hat der Abschlussvertreter den Veranstalter hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen
und ihm Name sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasthof Angerkrug. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume und der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der schriftlichen Genehmigung des Gasthof
Angerkrug.
Alle Ansprüche gegen den Gasthof Angerkrug verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen,
sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthof ANgerkrug beruhen.
Veranstaltungen mit rassistischem, sexistischem und/oder gewaltverherrlichendem Charakter oder Veranstaltungen, die sich gegen den Naturschutz richten, sind unzulässig und berechtigen den
Veranstalter bei Kenntniserlangung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Dem Veranstalter ist die Art der Veranstaltung, gegebenenfalls der
Auftraggeber, bei Buchungsanfrage mitzuteilen.
III. Leistungen
1. Hauptleistungen
Hauptleistungen gelten gemäß der individuellen Reservierung.
2. Nebenleistungen nach Absprache
Nebenleistungen gelten gemäß der individuellen Reservierung.
3. Unterhaltungstechnik
Unterhaltungstechnik und Künstler gelten gemäß der individuellen Reservierung.
IV. Preise / Zahlungsmodalitäten
Die gemäß der Reservierung vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gasthof Angerkrug zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden direkt oder über den Gasthof Angerkrug beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gasthof Angerkrug verauslagt werden. Liegt zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so behält sich der Gasthof Angerkrug das Recht vor, Preisänderungen bis höchstens 10% vorzunehmen. Preisänderungen werden nur vorgenommen,
um sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Sonstiger Kostensteigerungen sind insbesondere das tarifliche Ansteigen von Angestelltenvergütungen, gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Wasser,
Steuererhöhungen oder gestiegene Kosten für Lieferanten. Auf Wunsch wird hierüber Rechnung gelegt. Liegt die Preiserhöhung nicht unerheblich über der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten,
so ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Die Rechnungen des Gasthof Angerkrug sind vor Ort spätestens nach Ende der Veranstaltung oder des Aufenthaltes in Bar oder per EC-Karte, nur
nach Absprache spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Gasthof Angerkrug ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe des
vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei
Zahlungsrückstand des Kunden oder bei Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Gasthof Angerkrug berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Betrieb ist ferner berechtigt, zu
Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthof Angerkrug aufrechnen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
Leistungen eines Arrangements, die nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht rückerstattet. Bei der Nutzung eines W-LAN-Anschlusses des Gasthof Angerkrug ist es verboten, urheberrechtlich
geschützte Werke über Internettauschbörsen oder P2P-Filesharing–Systeme der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, daran teilzunehmen oder Dritten Gelegenheit dazu zu bieten. Der Gast/Veranstalter
stellt bei Verstößen den Gasthof Angerkrug von allen Ansprüchen Dritter frei.
Zimmerreservierungen beinhalten keine zeitlich gebundenen oder zeitlich ungebundenen Tischreservierungen im Restaurant. Tischreservierungen sind vom Kunden separat direkt
anzufragen.
V. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Abgabe von Speisen aller Art muss spätestens drei Werktage
vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung übermittelt worden sein. Der Gasthof Angerkrug wird sich bemühen, bei jeder Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben eine wunschgemäße Versorgung
bereitzustellen, allerdings kann eine Garantie hierfür nur übernommen werden, soweit die Abweichung nach oben 2% der ursprünglichen Teilnehmerzahl nicht übersteigt.
Höhere Abweichungen können vom Gasthof Angerkrug verbindlich nur verlangt werden, wenn dieses vorher seine Zustimmung erklärt hat. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl
berechnet. Liegt die Tatsächliche Teilnehmerzahl unter der dem Gasthof Angerkrug spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilten Teilnehmerzahl, so wird die mitgeteilte Teilnehmerzahl
berechnet. Abweichungen nach unten werden auch bei fristgemäßer vorheriger Ankündigung nur bis maximal 10% berücksichtigt. Bei Abweichungen nach unten, die dem Gasthof Angerkrug nicht innerhalb der
oben genannten Frist mitgeteilt wurden, wird die ursprünglich bestellte Anzahl der Speisen in Rechnung gestellt. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Gasthof Angerkrug die
vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Gasthof Angerkrug zusätzlich Kosten der Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen. Der Gasthof Angerkrug kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
VI. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Sonderfälle
sind mit der Geschäftsleitung zu vereinbaren. In vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
VII. Tagungsräume
Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur
Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
VIII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -Rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof Angerkrug aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Gasthof Angerkrug kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Gasthof Angerkrug das Recht, gebuchte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch
herleiten kann. Einem Verbleiben des Gastes im Zimmer über den gebuchten Zeitraum bzw. die oben angegebenen Zeiten hinaus wird bereits jetzt widersprochen, es sei denn, es existiert eine
entsprechende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Mit der Annahme von Zimmerreservierungen/Veranstaltungsräumlichkeiten durch den Gasthof Angerkrug kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande. Eine Bestätigung der Buchung seitens des
Gasthof Angerkrug erfolgt immer in schriftlicher Form. Ein kostenfreier Rücktritt von dem mit dem Gasthof Angerkrug geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthof Angerkrug.
Wenn der Kunde vertragliche Leistungen ohne Zustimmung des Gasthof Angerkrug nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, so sind die gesamten gebuchten Hotelleistungen
(Raummiete, Restaurantleistungen, etc.) sowie der durch den Kunden veranlassten Leistungen Dritter zu zahlen. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet. Der
Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden des Hotels zu beweisen.
Mit Rücksicht auf Tierhaar-Allergiker werden die Kunden gebeten, keine Haustiere mit in den Gasthof zu nehmen.
IX. Abbestellung/Rücktritt des Kunden
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Gasthof Angerkrug einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Gasthof Angerkrug den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme
der Leistung. Es werden bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern und Arrangements folgende Preise als pauschalierter Schadensersatz in Rechnung gestellt:
a) Um- bzw. Abbestellung 120 Tage oder mehr vor Ankunft:
keine Kosten
b) 60 bis 119 Tage vor Ankunft:
30% der vereinbarten Leistungen
c) 59 bis 30 Tage vor Ankunft:
45% der vereinbarten Leistungen
d) 29 bis 22 Tage vor Ankunft
60% der vereinbarten Leistungen
e) 21 bis 4 Tage vor Ankunft
80% der vereinbarten Leistungen
f) 3 oder weniger Tage vor Ankunft:
100% der vereinbarten Leistungen
Der
Veranstalter räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a. Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von dem Vertrag hat der Veranstalter Anspruch auf einen angemessenen Vergütungs- und Aufwendungsersatz.
b. Der Veranstalter kann gegenüber dem Vertragspartner an Stelle eines konkret berechneten Vergütungs- und Aufwendungsersatzes eine Rücktrittspauschale gelten machen.
Folgende
Stornierungsbedingungen sind Bestandteil zu diesem Vertrag:
Kündigungen weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsdatum:
3,25 € x Zahl der stornierten Personen)
Kündigung weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum:
30 % der Angebotssumme (Mindestmenüpreis Bankett + Getränkepauschale x Zahl der stornierten Personen)
Kündigung weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsdatum:
100% der Angebotssumme (Mindestmenüpreis Bankett + Getränkepauschale x Zahl der stornierten Personen)
c. Erworbene Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des §312b BGB vor. Dem Erwerber stehen kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zu. Nicht beanspruchte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden.
X. Gültigkeit eines geschlossenen Vertrages
Eine Leistung braucht nur dann vom Gasthof Angerkrug erbracht zu werden, wenn dem Gasthof
Angerkrug ein unterschriebener Vertrag mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegt. Bei kurzfristig abgesprochen Veranstaltungen können kürzere Zeiten vereinbart werden, insofern der
service- und küchentechnische Ablauf von Seiten des Gasthof Angerkrug nicht gefährdet wird. Sollte kein unterschriebener Vertrag den Gasthof Angerkrug vor Veranstaltungsbeginn erreichen, ist der
Gasthof Angerkrug berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Falle werden dem Besteller entstandene Warenkosten in Rechnung gestellt.
XI. Rücktrittsrecht des Gasthof Angerkrug
Geht eine in den Zahlungsmodalitäten verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Anforderung auf dem Konto des Gasthof Angerkrug ein, so ist der Gasthof Angerkrug zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Zeitungsanzeigen, Einladungen zu nicht gesellschaftlichen Veranstaltungen, z.B. Vorstellungsgespräche oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der
Geschäftsleitung des Gasthof Angerkrug. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentlich Interessen des Gasthof Angerkrug beeinträchtigt, so hat der Gasthof Angerkrug das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde wird, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, alles tun um innere und äußere Störungen zu vereiden. Hat der Gasthof Angerkrug begründeten Anlass zu der Annahme, dass die vom Kunden
vorgesehene Veranstaltung, z.B. Aufgrund ihres politischen Charakters, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes zu gefährden droht, kann der Gasthof Angerkrug vom
Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gasthof Angerkrug über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Kunden nicht hinreichend informiert worden
ist.
Der Gasthof Angerkrug ist ferner berechtigt, aus anderen wichtigen, sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Einen solchen Grund stellt beispielsweise eine unberechtigte Unter-
oder Weitervermietung überlassener Räume durch den Kunden dar. Der Gasthof Angerkrug hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt von des
Gasthof Angerkrug entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Gasthof Angerkrug. Wird der Rücktritt vom Gasthof Angerkrug durch eine vertragswidrige, schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden
herbeigeführt, so kann der Gasthof Angerkrug unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer IX aufgeführten Beträge als pauschalisierten Schadenersatz geltend machen. Dem Gasthof Angerkrug und dem Kunden
bleibt der Beweis eines höheren oder niedrigeren Schadens unbenommen.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Gasthof Angerkrug in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betriebes mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betriebes mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung
bereit ist.
Ferner ist der Gasthof Angerkrug berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Gasthof Angerkrug nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit
oder der Aufenthaltszweck sein;
• der Gasthof Angerkrug begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betriebes zuzurechnen ist oder
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Der berechtigte Rücktritt des Gasthof Angerkrug begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
XII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Soweit keine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Mitarbeitern des Gasthof
Angerkrug vorliegen, übernimmt der Betrieb keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Kunden oder der Tagungs- bzw. Hotelgästen.
Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponate befinden sich in Gefahr des Kunden in ihm zugewiesenen Räumlichkeiten und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen. Unterbleibt die
unverzügliche Entfernung, so ist der Gasthof Angerkrug berechtigt, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Betrieb für die
Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenen Materialien, einschließlich solcher Gegenstände, die von Firmen gemietet und in den Räumen des Gasthof
Angerkrug verbracht wurde, erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Hinsichtlich der Haftung des Betriebes für eingebrachte Sachen von Beherbergungsgästen wird ausdrücklich auf die gesetzlichen
Bestimmungen der § 701 u. 702 BGB verwiesen. Die Schadenersatzansprüche nach § 701 u. 702 BGB erlöschen, sofern Schäden nicht unverzüglich angezeigt werden.
XIII. Sonstige Haftung des Gasthof Angerkrug
Die Haftung des Gasthof Angerkrug ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf die
Haftung und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leistungstypisch ist insbesondere der Bereich, bei dem der Kunde der Fachkenntnis und Kompetenz dem Gasthof Angerkrug und seiner Angestellten ein
besonderes Vertrauen entgegenbringt. Die Haftung des Gasthof Angerkrug ist bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Benutzung eines vom Gasthof Angerkrug zur Verfügung gestellten KFZ- Stellplatzes
durch den Kunden oder die Gäste und bei der Ausführung von Weckaufträgen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für die Behandlung von Nachrichten, Post und Warensendungen für
den Kunden oder die Gäste. Obige Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche, als auch für deliktische Haftung. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthof Angerkrug
auftreten, wird der Gasthof Angerkrug bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
XIV. Haftung des Kunden für Beschädigungen
Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigung oder Verlust) an Gebäuden oder Inventar, die durch
ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zumindest leicht fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der
Kunde berechtigt und verpflichtet, dem Gasthof Angerkrug entstandenen Schäden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Gasthof Angerkrug im eigenen Namen geltend zu machen. Der Gasthof
Angerkrug kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen. Es obliegt dem Kunden, für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Haftpflicht entsprechende Versicherungen
abzuschließen. Der Gasthof Angerkrug kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponaten ist nur in Absprache mit der Geschäftsleitung des Gasthof Angerkrug gestattet. Eingebrachtes Dekorationsmaterial und eingebrachte Exponate müssen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Gasthof Angerkrug ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis hierüber zu verlangen. Der Gasthof Angerkrug ist ferner berechtigt, die Anbringung von Dekorationsmaterial und Aufstellung von Exponaten abzulehnen, wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht entsprechen, bzw. wenn sonstige Sachschäden zu befürchten sind.
XV. Störungen an technischen Einrichtungen
Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit
möglich sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber
dem Gasthof Angerkrug bleiben hiervon unberührt.
XVI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthof
Angerkrug.
Ausschließlicher Gerichtsstand- auch bei Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr Holzminden. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Ab. 3
Nr. 2 ZOB erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt als Gerichtsstand Holzminden. Gleiches gilt gemäß § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB für den Fall, dass die Klagewege in Anspruch nehmende Partei
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind diejenigen Bestimmungen zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Im Falle von Lücken ist diejenige
Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch für Mitreisende.
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